Leistungspaket WEG-Verwaltung

Allgemein

  • Wahrnehmung der Aufgaben und Befugnisse nach WEG, insbesondere §§ 24, 27 und 28
  • Beachtung der Gemeinschaftsordnung
  • Vorbereitung und Durchführung der Eigentümerversammlungen
  • Umsetzung der Beschlüsse der ETGem.
  • enge Zusammenarbeit mit dem Verwaltungsbeirat

kaufmännischer Bereich

  • wir arbeiten mit DOMUS 4000
  • Kontrolle aller Kostenpositionen auf Wirtschaftlichkeit
  • Vorschläge zu Kosteneinsparungsmöglichkeiten
  • Erstellen und Umsetzung des Wirtschaftsplanes
  • Überwachung zu ausreichendem Versicherungsschutz
  • Planung von Aufwendungen für Reparatur und Instandhaltung, Vorbereitung entsprechender Beschlüsse
  • Überwachung der Zahlungen zu Wohnlastenbeiträgen und Instandhaltungsrücklagen
  • Mahnwesen im Umfang wie von der jeweiligen ETGem. beschlossen
  • Abrechnung der Betriebskosten gegenüber Eigentümern und wenn vereinbart Mietern
  • Anlage und Abrechnung der Instandhaltungsrücklagen

technischer Bereich

  • regelmäßige Ortsbegehungen
  • regelmäßige Kontrolle des gesamten Gemeinschaftseigentums und Feststellung von Reparatur- und/oder Sanierungsbedarf
  • Ansprechpartner für alle Bewohner bei Defekten, Ausfällen, Bauschäden und  Reparaturbedarf jedweder Art mit entsprechender Ortsbesichtigung und Schaden- beurteilung
  • umgehende Organisation von Havariebeseitigung, Reparaturen und Mängelbeseitigung, wenn möglich und nötig in Absprache mit dem jeweiligen Eigentümer oder Verwaltungsbeirat
  • Überprüfung aller Wartungsverträge auf Vollständigkeit und Wirtschaftlichkeit
  • Kontrolle aller technischer Einrichtungen
  • Koordinierung und Kontrolle aller Dienstleister
  • Abnahme von vergebenen Leistungen (Bau, Reparatur, usw.)

weitere Leistungen

  • Vermietung freiwerdender Wohnungen (auf Wunsch des Eigentümers)
  • Abnahme- / Übergabeprotokolle fertigen bei Mieterwechsel (auf Wunsch des Eigentümers)
  • ständige Weiterbildung des Verwalters und der Mitarbeiter
  • Informationen über neueste Rechtssprechung
  • enge Zusammenarbeit mit einem Fachanwalt für WEG- und Mietrecht